Satzung des „Imkerverein STADTBienen Monheim e. V.“

Beschlossen in seiner Vereinsgründung am 16. Januar 2021

Präambel: Bienen faszinieren die Menschheit seit Jahrtausenden. Bereits vor 7000 Jahren gab es eine Form der professionellen Imkerei. Aktuell liegt die hobbymäßige Haltung von Bienenvölkern im Trend. In den letzten 13 Jahren ist die Anzahl an ImkerInnen und die Anzahl an Bienenvölker in der Bundesrepublik um ca. 20% gestiegen. Um den verantwortungsbewussten Umgang mit dem Tier zu fördern ist es notwendig, dass die ImkerInnen gut vernetzt sind und sich stetig austauschen können. Dieser Verein soll die Grundlage für die Vernetzung und Gemeinschaftsbildung im Monheimer Stadtgebiet sein.

Wabe Andy Eggert Imkerverein Stadtbienen Monheim

§ 2 Zweck, Gemeinnützigkeit des Vereins

  1. Der Verein mit Sitz in Monheim am Rhein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
  2. Zweck des Vereins ist die Förderung der Tierzucht. Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch die Förderung von Haltung und Zucht der Honigbiene.
  3. Der Verein berät, unterstützt, fördert und schult seine Mitglieder in Fragen der Imkerei, Bienenhaltung, -zucht, Honiggewinnung, -vermarktung und Wildbienenschutz. Der Verein organisiert außerdem die Betreuung und Ausbildung von Jungimkerinnen und Jungimkern. Dies soll im Rahmen von regelmäßigen Vereinstreffen, Fachvorträgen und Schulungen stattfinden.
  4. Er fördert die Bildungs- und Öffentlichkeitsarbeit in Sachen Umwelt, Tier- und lnsektenschutz z.B. in Kindergärten und Schulen in Form von Vorträgen oder anderen Veranstaltungen. Eine Aufklärung hinsichtlich Insektenschutz und Abbau von Ängsten gegenüber Stechimmen in der Bevölkerung soll stattfinden.
  5. Er nimmt die Interessen gegenüber dem Fachverband und dessen Mitglieds-organisationen wahr und beteiligt sich an Maßnahmen, die dem Vereinszweck dienen. Er vermittelt den vorgeschriebenen Versicherungsschutz sowie Unterstützung bei eingetretenen Bienenschäden. Der Versicherungsschutz wird durch den Imkerverband Rheinland e.V. bereitgestellt.
  6. Dem Verein zugehörig ist das in Absprache mit der Stadt Monheim am Rhein gegründete Projekt „Monheimer STADTBienen“. Das Regelwerk ist der beigefügten Anlage I zu entnehmen und ist Bestandteil der Satzung.
  7. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
  8. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus den Mitteln des Vereins.
  9. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

Die vollständige Satzung findet ihr hier zum Download.

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